Abbildungen & Mehr zum Artikel vom 9.11.2021 …

… der Kolumne „Woher kommt der Strom? 43. Woche

… auf der Achse des Guten

Artikel 43. Analysewoche

 

 

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Die Endenergie, die noch durch regenerative Energieträger ersetzt werden muss, liegt bei 1.800 TWh Strom. Ohne Verbrauchszuwachs!!

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Peter Hager analysiert

EEG-Umlage sinkt. Aber die Strompreise für Privathaushalte steigen

Vor Kurzem wurde die deutliche Reduzierung der EEG-Umlage von derzeit 6,5 Cent/kWh auf 3,723 Cent/kWh bekannt gegeben. Darin enthalten ist ein Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro aus der neu eingeführten „CO2-Steuer“, welcher die Umlage um 0,934 Cent/kWh reduziert (in 2021 wird mit einem steuerfinanzierten Bundeszuschuss von 10,8 Milliarden Euro die EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh gedeckelt). Erstmals getrennt aufgeführt wird der Abzugsbetrag von ausgeförderten Anlagen (nach 20 Jahren fester Einspeisevergütung): Für 2022 beträgt dieser 0,184 Cent/kWh.

Die Reduzierung kommt nicht überraschend, denn die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise in diesem Jahr bedeuten in erster Linie, dass das Minus für die festvergüteten Einspeisungen von PV-, Wind- und Biogasanlagen geringer ausfällt und so das EEG-Konto zum Stichtag 30. September über 4,5 Milliarden Euro betrug (in 2020: – 4,1 Milliarden Euro).

https://www.netztransparenz.de/portals/1/2021-10-15%20Pressemitteilung%20EEG-Umlage%202022.pdf

Wer jetzt von einem Sinken der Strompreise für Privathaushalte ausgeht dürfte enttäuscht werden. Denn die höheren Beschaffungskosten bei den Stromanbietern (insbesondere durch die deutlich gestiegenen Rohstoffpreise bei Kohle und Gas sowie gestiegener CO2-Zertifikatepreise) und die steigenden Netzentgelte (im Durchschnitt um ca. 3,7%, insbesondere durch den zunehmenden Netzausbau sowie Netz- und Systemsicherheit wie Netzreserve und Redispatch-Maßnahmen) werden die Reduzierung bei der EEG-Umlage mehr als kompensieren.

Ein schwacher Trost dürfte auch die Festlegung der Bundesnetzagentur für die reduzierte Eigenkapitalverzinsung der Stromnetzbetreiber ab 2024 (gültig bis Ende 2028) von 5,07% für Neuanlagen und 3,51% für bestehende Anlagen sein (derzeit erhalten die Stromnetzbetreiber für Investionen eine garantierte Verzinsung von 6,91% !! bei Neuanlagen und 5,12% !! bei Altanlagen). Gemessen an dem derzeitigen Zinsniveau bedeutet dies für die Netzbetreiber eine nach wie vor üppige und vor allem risikolose Rendite.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK4-GZ/2021/BK4-21-0055/BK4-21-0055_Beschluss_download_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=5